Fachlich wertvoll – praktisch unverzichtbar
Was sind LPR-B-Maßnahmen
Besonders stark gekürzt wurden Maßnahmen nach Teil B der Landschaftspflegerichtlinie. Nicht, weil sie fachlich überflüssig oder unwirksam wären. Im Gegenteil: Gerade diese Instrumente ermöglichen es, schnell, gezielt und mit vergleichsweise geringem bürokratischem Aufwand auf den konkreten Bedarf vor Ort zu reagieren.
Der tatsächliche Grund, warum man von LPR-B-Maßnahmen abkommen möchte, ist die mittlerweile nicht mehr vorhandene EU-Kofinanzierung – im Gegensatz zu den 5-Jahresverträgen (LPR-A). Dabei wird jedoch übersehen, dass eine fachlich notwendige Flexibilisierung von standardisierten 5-Jahresverträgen – wenn überhaupt möglich – nur mit hohem bürokratischem und zeitlichem Aufwand realisierbar ist und damit ebenfalls Kosten verursacht, bei zweifelhafter Erfolgsaussicht. Zudem ist die Dimension eventueller Einsparungen selbst im vergleichsweise niedrigen Naturschutz-Etat kaum relevant, der Schaden für bedrohte Arten aber beträchtlich.



Eines der wichtigsten Instrumente des praktischen Artenschutzes
Praktischer Naturschutz vor Ort
Über Teil B der Landschaftspflegerichtlinie können Arbeiten zum Schutz bedrohter Arten und wertvoller Lebensräume finanziert werden. Dazu gehören beispielsweise Mahd, Beweidung, Entbuschung, die Anlage und Pflege von Gewässern oder andere gezielte Maßnahmen auf besonders wertvollen Flächen.
Warum sind diese Direktaufträge fachlich so wertvoll?
Arten- und Biotopschutz lässt sich nicht vollständig Jahre im Voraus festlegen. Ob und wann eine Maßnahme sinnvoll ist, hängt unter anderem von Witterung, Vegetationsentwicklung, dem Zustand einer Fläche und der kurzfristigen Entwicklung der dort vorkommenden Arten ab.
LPR-B erhält dem Naturschutz die notwendige Flexibilität. Maßnahmen können auf aktuelle Entwicklungen abgestimmt, vergleichsweise kurzfristig beauftragt und dort umgesetzt werden, wo sie gerade am dringendsten gebraucht werden.
Fachwissen und schlanke Umsetzung
Die Maßnahmen verbinden spezialisiertes Artenwissen mit einer praktischen und vergleichsweise unbürokratischen Umsetzung. Fachleute benennen, was eine Art oder ein Lebensraum benötigt. Verwaltung, Landwirt:innen und Landschaftspflegebetriebe setzen die abgestimmten Arbeiten anschließend vor Ort um.
Im Anschluss führen die freiberuflichen Fachleute eine Effizienz- und Wirksamkeitskontrolle durch. Dies kann von der Verwaltung (zu der auch die Landschaftserhaltungsverbände gehören) nicht geleistet werden.
Gerade vor dem Hintergrund des politischen Ziels, Verfahren zu vereinfachen und Bürokratie abzubauen, wäre es widersprüchlich, ausgerechnet dieses bewährte und flexible Instrument zu schwächen.
LPR-B ist kein entbehrlicher Zusatz. Es ist eines der wichtigsten Instrumente, um fachlich begründeten Arten- und Biotopschutz schnell und wirksam in die Fläche zu bringen.
Ein Loch von 13 Millionen Euro –
klein im Haushalt, gravierend im Naturschutz
Schon ein Fehlbetrag von rund 13 Millionen Euro
hat ausgereicht, um landesweit Maßnahmen zu stoppen und ein beispielloses Chaos im Arten- und Biotopschutz auszulösen. Wie gering dieser Betrag im Verhältnis zum Landeshaushalt ist, zeigt der folgende Größenvergleich:
Der geschätzte Fehlbetrag von rund 13 Millionen Euro war gemessen am Landeshaushalt sehr klein. Für die betroffenen Naturschutzmaßnahmen hatte sein Fehlen aber gravierende Folgen.
Der zweite Teil unserer Petition bleibt deshalb aktuell:
Der Arten- und Biotopschutz braucht eine dauerhaft bessere und verlässliche Finanzierung. Weitere Kürzungen würden nicht Bürokratie abbauen, sondern genau jene Fachstrukturen schwächen, die wirksame, flexible und wirtschaftliche Maßnahmen erst möglich machen.
