Fast 30 Jahre kontinuierliche Betreuung zeigen, was Artenschutz leisten kann: Bestandskontrolle, ein durchdachtes Pflegekonzept und die praktische Umsetzung im Gelände haben dazu beigetragen, die Große Moosjungfer in Baden-Württemberg vor dem Aussterben zu bewahren.
Die Große Moosjungfer (Leucorrhinia pectoralis) ist in den Anhängen II und IV der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie aufgeführt. Baden-Württemberg ist daher verpflichtet, ihre Lebensräume zu sichern und zu verbessern, Verschlechterungen zu vermeiden, die Art streng zu schützen und ihren Erhaltungszustand regelmäßig zu überwachen.
Über viele Jahrzehnte galt die Große Moosjungfer in Baden-Württemberg als akut vom Aussterben bedroht. Noch vor rund 20 Jahren waren stabile Populationen nur aus etwa einem Dutzend Mooren im oberschwäbischen Alpenvorland bekannt.
Dass sich die Situation mittlerweile deutlich gebessert hat, ist auf die Erhaltung und Aufwertung ihrer Fortpflanzungsgewässer im Rahmen des Artenschutzprogramms zurückzuführen.
In der 2027 erscheinenden neuen Roten Liste wird die Art daher voraussichtlich einer niedrigeren Gefährdungskategorie zugeordnet: Statt als „vom Aussterben bedroht“ wird sie nur noch als „gefährdet“ eingestuft.
Die Große Moosjungfer verbringt den größten Teil ihres Lebens unter Wasser. Während die erwachsenen Tiere nur wenige Wochen zwischen Anfang Mai und Mitte Juli fliegen, dauert die Entwicklung der Larven rund zwei Jahre.
Entscheidend für den Fortpflanzungserfolg ist die Qualität der Entwicklungsgewässer. Sie müssen dauerhaft Wasser führen, fischfrei sein und eine vielfältige Vegetation aus Tauch-, Schwimmblatt- und niedrigwüchsigen Sumpfpflanzen aufweisen.
Im baden-württembergischen Alpenvorland nutzt die Art vor allem ehemalige bäuerliche Handtorfstiche. Die ursprünglichen Lebensräume in den versumpften Randzonen der Moore wurden im Zuge der Urbarmachung der Kulturlandschaft zerstört. Daher sind die Große Moosjungfer und viele andere Arten heute auf diese künstlich entstandenen Gewässer zur Fortpflanzung angewiesen.
Die Betreuung der Großen Moosjungfer in Baden-Württemberg begann bereits 1997, im Vorgriff auf das offizielle Artenschutzprogramm, im Rahmen des LIFE-Natur-Projekts „Schutzprogramm für gefährdete Libellenarten in Südwestdeutschland“ der Schutzgemeinschaft Libellen, das sich um die Helm-Azurjungfer in der Oberrheinebene und die Große Moosjungfer im Alpenvorland kümmerte.
Zunächst wurde erfasst, an welchen Fundorten die Art damals überhaupt noch vorkam und welche Maßnahmen erforderlich waren, um die bestehenden Populationen zu stabilisieren und möglichst zu vergrößern. Ein Teil der Fortpflanzungsgewässer war bereits so stark verlandet oder beschattet, dass die dortigen Bestände der Großen Moosjungfer kurz vor dem Erlöschen standen.
Seit der Jahrtausendwende werden die oberschwäbischen Bestände im Alpenvorland im Rahmen des Artenschutzprogramms Libellen betreut: Dies beinhaltet jährliche halbquantitative Bestandskontrollen durch Zählung der Schlupfhäute sowie die Organisation und Betreuung von Pflegemaßnahmen nach dem Rotationsprinzip. Diese Arbeit wird im Auftrag der Naturschutzverwaltung von spezialisierten Fachleuten geleistet.
Die fachliche Betreuung ist ein zentraler Bestandteil der praktischen Artenschutzarbeit: Die Bestandsentwicklung muss kontinuierlich beobachtet, der Zustand der einzelnen Gewässer beurteilt und daraus abgeleitet werden, wann und wo Pflegemaßnahmen notwendig sind.
Dank der regelmäßig wiederkehrenden Maßnahmen gibt es heute in allen Moorgebieten mindestens so viele geeignete Fortpflanzungsgewässer wie in den 1990er Jahren.
Gewässer, an denen innerhalb dieses Zeitraums keine Maßnahmen stattfanden, sind dagegen mittlerweile so stark verlandet, dass sie von Libellen nicht mehr zur Fortpflanzung genutzt werden können. Dies zeigt, dass nahezu alle Fortpflanzungsgewässer der Großen Moosjungfer im Alpenvorland ohne kontinuierliche Pflege inzwischen weitgehend verlandet wären. Die Art wäre selbst in den individuenstärksten Teilgebieten der 1990er Jahre mittlerweile verschwunden.
Durch die regelmäßigen Pflegemaßnahmen konnten Zahl und Größe der Bestände der Großen Moosjungfer nicht nur stabilisiert werden. In den vergangenen Jahren sind sie so stark angewachsen, dass die Art in der 2027 erscheinenden neuen Roten Liste nicht mehr als vom Aussterben bedroht, sondern nur noch als gefährdet eingestuft werden wird.
124 Pflegeeinsätze
Beeindruckend: In den vergangenen 30 Jahren wurden 124 Pflegeeinsätze in 19 Moorgebieten durchgeführt.
Die Umsetzung der Maßnahmen ist nur durch das Engagement vieler Beteiligter möglich: Neben der fachlichen Expertise des betreuenden Werkvertragnehmenden des Naturschutzreferats im Regierungspräsidium Tübingen ist das Einverständnis der Flächeneigentümer unerlässlich, da viele der oberschwäbischen Moore in Privatbesitz sind. Ebenso wichtig sind erfahrene Unternehmer, die über das erforderliche Gerät und das nötige Gespür für die Arbeit auf dem weichen Moorboden verfügen.
Das Beispiel der Großen Moosjungfer zeigt damit besonders anschaulich, dass erfolgreiche Naturschutzmaßnahmen auf einer ganzen Umsetzungskette beruhen: Fachleute erfassen und beurteilen die Bestände, planen und betreuen die erforderlichen Maßnahmen; Flächeneigentümer ermöglichen deren Umsetzung und spezialisierte Unternehmen führen die Arbeiten im Gelände aus.
Von der Pflege ihrer Lebensräume profitieren zahlreiche weitere Tiere und Pflanzen: Dazu gehören seltene Libellenarten wie Kleine Moosjungfer, Speer-Azurjungfer sowie Arktische und Gefleckte Smaragdlibelle. Auch der Kleine Wasserfrosch nutzt die Moorgewässer als Laichplatz.
Seltene Wasser- und Sumpfpflanzen wie Wasserschlauch-Arten, Zwerg-Igelkolben, Fieberklee, Sumpfblutauge sowie Schlamm- und Fadensegge profitieren ebenfalls davon, dass die fortschreitende Verlandung regelmäßig zurückgedrängt wird.
Zwerg-Igelkolben, Strauß-Gilbweiderich und Kleiner Wasserfrosch zeigen die Qualität der gepflegten Fortpflanzungsgewässer.
Auch wenn in einzelnen Gebieten nur alle zehn bis 15 Jahre Pflegemaßnahmen erforderlich sind, funktioniert die Bestandserhaltung nach dem Rotationsprinzip nur, wenn jedes Jahr Maßnahmen in einzelnen Gebieten umgesetzt werden. Trotz des großen Engagements aller Beteiligten ist daher eine verlässliche jährliche Mindestfinanzierung erforderlich – sowohl für Bestandskontrollen und Pflegeorganisation als auch für die praktische Umsetzung, etwa durch Baggermaßnahmen.
Verlässliche Finanzierung betrifft damit nicht nur die sichtbaren Arbeiten mit Bagger und Maschinen. Ebenso notwendig ist die kontinuierliche Finanzierung der fachlichen Arbeit, die diesen Maßnahmen vorausgeht und sie begleitet: Bestandskontrolle, fachliche Bewertung, Pflegeorganisation und Betreuung der Umsetzung.
Dipl. Biologe, Umsetzer des ASP Libellen in den Regierungsbezirken Karlsruhe und Tübingen seit 2000 und Mitarbeit bei der Umsetzung des ASP im Regierungsbezirk Freiburg, Ko-Autor der Roten Liste der Libellen Baden-Württembergs. Ehrenamtlich tätig in der Redaktion von Libellula sowie Gründungs- und langjähriges Vorstandsmitglied bei der Schutzgemeinschaft Libellen in Baden-Württemberg e.V.
Dipl.-Biologe, Koordination des landesweiten Artenschutzprogramms Libellen (ASP) seit 2001, Umsetzer des ASP im Regierungsbezirk Freiburg, Ko-Autor der Roten Liste der Libellen Baden-Württembergs. Ehrenamtlich tätig beim International Dragonfly Fund e.V. und bei der Schutzgemeinschaft Libellen in Baden-Württemberg e.V.
Alle Fotos auf dieser Seite: Dr. Franz-Josef Schiel